Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg: Sicherungsverfahren gegen 28-Jährigen gestartet
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Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg: Sicherungsverfahren gegen 28-Jährigen gestartet

Neun Monate nach dem schockierenden Messerangriff auf eine Kinderkrippengruppe im Aschaffenburger Schöntalpark hat am Mittwoch das Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 28-jährige Afghane steht im Verdacht, am 22. Januar 2025 zwei Menschen getötet und mehrere weitere verletzt zu haben – darunter zwei Kleinkinder.

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: Mit einem rund 30 Zentimeter langen Kuchenmesser soll der Mann plötzlich auf eine Gruppe von Erzieherinnen und Kleinkindern losgegangen sein. Ein zweijähriger Junge marokkanischer Herkunft erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Ein 41-jähriger Deutscher, der den Kindern helfen wollte, wurde ebenfalls tödlich getroffen. Zwei weitere Personen – ein zweijähriges Mädchen aus Syrien und ein 73-jähriger Passant – uberlebten schwer verletzt.


Psychisch krank und schuldunfähig?

Vor dem Landgericht Aschaffenburg geht es nun nicht um ein klassisches Strafverfahren, sondern um die Frage, ob der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann sei laut Gutachtern an einer schweren paranoiden Störung erkrankt und habe bereits zuvor in psychiatrischer Behandlung gestanden.


Ein Täter mit Vorgeschichte

Wie jetzt bekannt wurde, war der 28-Jährige den Behörden bereits seit Jahren polizeibekannt. Seit März 2023 registrierten Polizei und Justiz zahlreiche Vorfälle – darunter tätliche Angriffe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Mehrfach wurde er vorubergehend in eine Psychiatrie eingewiesen, jedoch immer wieder entlassen.

Auch in einer Fluchtlingsunterkunft in Alzenau soll er im August 2024 eine Bewohnerin gewurgt und mit einem Messer verletzt haben. Dieser Vorfall ist ebenfalls Teil des aktuellen Verfahrens. Kritiker werfen den Behörden nun vor, Warnsignale ubersehen und nicht rechtzeitig gehandelt zu haben.


Dramatische Minuten im Schöntalpark

Zeugen berichten, dass der Mann am Tatmorgen „völlig unkontrolliert und aggressiv“ auf die Kindergruppe losging. Panik brach aus, eine Erzieherin brach sich im Gerangel den Arm. Passanten versuchten, den Angreifer aufzuhalten, bis die Polizei eintraf. Der Verdächtige fluchtete zunächst zu Fuß, wurde jedoch zwölf Minuten nach dem ersten Notruf in der Nähe von Bahngleisen festgenommen. Das blutverschmierte Messer lag unweit der Festnahme.


Sechs Verhandlungstage angesetzt

Das Landgericht Aschaffenburg hat bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt. Neben der juristischen Bewertung der Tat soll das Verfahren auch klären, wie es zu dieser Eskalation kommen konnte – und ob die Behörden Fehler im Umgang mit dem psychisch auffälligen Fluchtling gemacht haben.

Fur die Angehörigen der Opfer ist der Prozess ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt. „Wir wollen endlich Antworten“, sagte der Vater des getöteten Jungen uber seinen Anwalt.


Ein Fall, der Deutschland erschuttert

Der Messerangriff von Aschaffenburg steht sinnbildlich fur die schwierige Balance zwischen Menschlichkeit, öffentlicher Sicherheit und psychischer Betreuung von Gefluchteten. Während die Justiz nun uber Schuldunfähigkeit und Unterbringung verhandelt, bleibt die zentrale Frage: Wie konnte es so weit kommen – und hätte man diese Tragödie verhindern können?

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