Schock in Gropiusstadt: Betrunkener quält Bulldog – Tod direkt vor Polizisten! Tragödie, Schmerz, Unfassbar!
Ex-Soldat Max F. (36) misshandelte seinen Hund, die Bulldogge starbBerlin –Als die Polizei die Wohnung betrat, entdeckten Beamte blutige Pfotenabdrucke. Zuvor hatten sie durch die Tur das Röcheln des sterbenden Hundes gehört.Er sei betrunken gewesen und total gestresst, erklärt der Tierquäler am Freitag im Prozess am Berliner Landgericht. Ex-Soldat Max F. (36) trat seine Bulldogge tot.Nachbarn hatten am 21. August 2024 die Polizei alarmiert, weil der Angeklagte seine Hundin auf dem Gehweg vor seinem Haus in Gropiusstadt schwer misshandelt hatte.Der 3-jährigen französischen Bulldogge schlug der 36-Jährige laut Anklage zunächst mehrfach auf Rucken und Hinterkopf, trat dem Tier anschließend mit voller Wucht in den Bauch. Die Hundin soll erbärmliche Schmerzen gehabt haben, konnte nur noch röchelnd atmen.Die blutende Hundin legte er in der Wohnung ab. Kein Tierarzt, keine Behandlung! Die Polizisten log er an: „Dem Tier geht’s gut“. Dann entdeckten die Ermittler blutige Pfotenabdrucke, hörten die Bulldogge röcheln.
Eine französische Bulldogge (Symbolfoto)Sie starrte nur noch geradeaus, hatte Schaum vor dem Maul, der Speichel lief uber den gesamten Kopf, die Hundin konnte auch nicht alleine stehen und das Atmen fiel ihr schwer. „Kurz darauf verstarb das Tier am Tatort aufgrund eines schockartigen Herzkreislaufversagens.“, so die Anklage.Der wegen Betruges und Unterschlagung vorbestrafte Angeklagte Max F. (36) gestand die Tat und zeigte Reue: „Ich war stark alkoholisiert sowie total gestresst. Das ist aber keine Entschuldigung fur diese abscheuliche Tat, die nicht ruckgängig gemacht werden kann.“ Er trinke nicht mehr, bekomme sein Leben langsam in den Griff, so der ehemalige Hauptfeldwebel.Seine Waffen und die Besitzkarten musste der Mann, der inzwischen eine Sicherheitsfirma betreibt, abgeben. Außerdem hat er lebenslanges Tierhaltungsverbot.Die Staatsanwältin forderte 160 Tagessätze á 25 Euro. Das Gericht verurteilte den Ex-Soldaten lediglich zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (120 Tagessätzen á 20 Euro).




