Einburgerung ruckgängig gemacht: Berlin entzieht Hamas-Fan den deutschen Pass
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Einburgerung ruckgängig gemacht: Berlin entzieht Hamas-Fan den deutschen Pass

Berlin – Die Berliner Behörden haben entschieden: Ein junger Palästinenser namens Abdallah, der sich erst vor Kurzem einburgern ließ und anschließend auf Instagram Sympathie fur die Hamas zeigte, verliert seinen deutschen Pass wieder. Nachdem der Fall bereits seit Wochen gepruft wurde, wurde nun offiziell bestätigt, dass die Einburgerung ruckgängig gemacht wird.

Von der Einburgerung zur Prufung

Abdallah war bereits als Baby nach Deutschland gekommen und wuchs hier auf. Nachdem er sich erfolgreich einburgern ließ, veröffentlichte er auf Instagram Inhalte, die als Huldigung an die Hamas gewertet wurden. Die Beiträge sorgten fur erhebliches Aufsehen und fuhrten zu einer Überprufung durch das Landesamt fur Einwanderung (LEA).

Das LEA kundigte an, den Vorfall genau zu prufen. Abdallah erhielt daraufhin eine Frist von vier Wochen, um sich gemeinsam mit seinem Anwalt zu den Vorwurfen zu äußern. Die Äußerung war Teil des regulären Verfahrens, bevor eine Entscheidung uber die Rucknahme der Einburgerung getroffen werden konnte.

Entscheidung der Behörden: Pass wird entzogen

Wie nun aus Kreisen der Sicherheitsbehörden bekannt wurde, steht die Entscheidung fest: Die Einburgerung wird offiziell ruckgängig gemacht. Der Rucknahmebescheid soll Abdallah in den nächsten Tagen zugehen. Mit der Zustellung gilt seine deutsche Staatsangehörigkeit als aufgehoben.

Das Bezirksamt wird in Folge den deutschen Pass einziehen und den Meldesatz korrigieren. Damit ist die Einburgerung rechtlich vollständig annulliert.

Keine Staatenlosigkeit

Nach Informationen, die BILD vorliegen, wird Abdallah durch die Rucknahme der Einburgerung nicht staatenlos. Zwar wäre dies gesetzlich möglich – insbesondere in Fällen, in denen die Einburgerung durch Täuschung, Verschweigen relevanter Tatsachen oder durch Handlungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfolgt ist –, doch im aktuellen Fall bleibt ihm eine Staatsangehörigkeit erhalten.

Möglichkeit des Widerspruchs

Sobald der Rucknahmebescheid zugestellt wurde, hat Abdallah vier Wochen Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt wurde das Verfahren zunächst stoppen und eine erneute Prufung der Sachlage nach sich ziehen. Ob Abdallah diesen Rechtsweg einschlagen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Politische und gesellschaftliche Dimension

Der Fall sorgt in Berlin und daruber hinaus fur politische Diskussionen. Er beruhrt ein hochsensibles Thema: die Frage, unter welchen Bedingungen eine Einburgerung ruckgängig gemacht werden kann – und soll. Gerade in Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken und gesellschaftlicher Polarisierung werden Fälle wie dieser besonders aufmerksam verfolgt.

Abdallahs Instagram-Beiträge waren in diesem Kontext ein klarer Auslöser. Das Zeigen von Sympathie fur die Hamas, die in Deutschland als terroristische Organisation eingestuft wird, widerspricht den Grundwerten, auf denen die Einburgerung basiert. Die zuständigen Stellen werteten dies als schwerwiegende Verletzung der Loyalitätspflichten gegenuber dem deutschen Staat.

Konsequenzen fur zukunftige Verfahren

Der Fall könnte Auswirkungen auf zukunftige Einburgerungsverfahren haben. Er zeigt, dass Behörden bei Verdacht auf extremistische Einstellungen auch nach der erfolgten Einburgerung Maßnahmen ergreifen können. Juristisch steht fest: Die Rucknahme einer Einburgerung ist möglich, wenn wesentliche Voraussetzungen nicht erfullt waren oder nachträglich bekannt gewordene Tatsachen gegen die Integrationsfähigkeit und Verfassungstreue sprechen.

Ob Abdallah juristisch gegen die Entscheidung vorgehen wird und ob der Fall vor Gericht landet, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Berliner Behörden setzen ein klares Zeichen, dass extremistische Sympathien mit der deutschen Staatsangehörigkeit unvereinbar sind.

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